Sachverständiger Dreis

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Torsten Steffgen Dreis

Torsten Steffgen

Bausachverständiger und Baugutachter

Talstraße 11
54518 Dreis
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Bauingenieur / Master of Science Bautenschutz
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Dreis steht Ihnen Herr Torsten Steffgen als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Torsten Steffgen kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Dreis, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Dreis kommen bzw. sich nicht in Dreis auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Dreis - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Dreis liegt im Landkreis Bernkastel-Wittlich und gehört der Verbandsgemeinde Wittlich-Land an. Die Ortsgemeinde Dreis grenzt an Bitburg, Salmtal, Schweich, Wittlich, Bernkastel-Kues und Trier. Die naheliegende Stadt Bitburg wurde vor über 2000 Jahren, als Raststation auf der Verkehrsachse  von Trier nach Köln, gegründet. Bitburg befindet sich rund 30 Kilometer nördlich von Trier.Bitburg ist heute Sitz einer der wohl bekanntesten Unternehmen, der Bitburger Brauerei. Die Bitburger Brauerei ist zugleich auch das Wahrzeichen von Bitburg. Die Städte Bitburg, Bernkastel-Kues und Wittlich gelzen zugleich auch als Erholungsort. Die Gemeinde Dreis ist nach dem Sauerbrunnen „Drees“, der im Ortskern am ehemaligen „Stierstall“ zu finden ist, benannt und zählt zu den ältesten Orten des Wittlicher Landes. In Wittlich-Land befinden sich insgesamt 24 eigenständige Ortsgemeinden. Die viertgrößte Stadt Trier des Landes Rheinland-Pfalz ist ca. 35  Kilometer  von Dreis entfernt. Trier wurde vor mehr als 2000 Jahren von Augusta Treverorum gegründet und beansprucht den Titel der ältesten Stadt Deutschlands für sich. Trier ist Sitz der Universität Trier und der Hochschule Trier. Das Stadtgebiet von Trier besteht aus 19 Ortsbezirken. Insgesamt leben in Trier rund 107.000 Menschen. 

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Kurfürstenstraße
54516 Wittlich

Bauamt:
Kurfürstenstraße
54516 Wittlich

Grundbuchamt:
Kurfürstenstraße
54516 Wittlich

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