Gutachten für Entschädigung - Dreis

Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Dreis, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Dreis kommen bzw. sich nicht in Dreis auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Dreis - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Dreis liegt im Landkreis Bernkastel-Wittlich und gehört der Verbandsgemeinde Wittlich-Land an. Die Ortsgemeinde Dreis grenzt an Bitburg, Salmtal, Schweich, Wittlich, Bernkastel-Kues und Trier. Die naheliegende Stadt Bitburg wurde vor über 2000 Jahren, als Raststation auf der Verkehrsachse von Trier nach Köln, gegründet. Bitburg befindet sich rund 30 Kilometer nördlich von Trier.Bitburg ist heute Sitz einer der wohl bekanntesten Unternehmen, der Bitburger Brauerei. Die Bitburger Brauerei ist zugleich auch das Wahrzeichen von Bitburg. Die Städte Bitburg, Bernkastel-Kues und Wittlich gelzen zugleich auch als Erholungsort. Die Gemeinde Dreis ist nach dem Sauerbrunnen „Drees“, der im Ortskern am ehemaligen „Stierstall“ zu finden ist, benannt und zählt zu den ältesten Orten des Wittlicher Landes. In Wittlich-Land befinden sich insgesamt 24 eigenständige Ortsgemeinden. Die viertgrößte Stadt Trier des Landes Rheinland-Pfalz ist ca. 35 Kilometer von Dreis entfernt. Trier wurde vor mehr als 2000 Jahren von Augusta Treverorum gegründet und beansprucht den Titel der ältesten Stadt Deutschlands für sich. Trier ist Sitz der Universität Trier und der Hochschule Trier. Das Stadtgebiet von Trier besteht aus 19 Ortsbezirken. Insgesamt leben in Trier rund 107.000 Menschen.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Kurfürstenstraße
54516 WittlichBauamt:
Kurfürstenstraße
54516 WittlichGrundbuchamt:
Kurfürstenstraße
54516 WittlichTipp: Mit über 300 Bausachverständigen und Baugutachtern finden Sie deutschlandweit immer den passenden Experten zum Thema Gutachten für Entschädigung in Ihrer Nähe! Hier gelangen Sie zu unserem deutschlandweiten Baugutachterverzeichnis.
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Bauexperts ist deutschlandweit mit über 250 Standorten vertreten. Unsere Dienstleistungen finden Sie u.a. auch hier in Ihrer Region:
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